Was ist...
Kapitalanlagerecht?
Im Namen der Investoren/Anleger:
Zu prüfen ist, neben der Aktiengesellschaft, die Vorstände für den erlittenen Schaden in persönliche Haftung zu nehmen.
Berichterstattung über Rechtsanwalt Jörg Bock in der Financial Times Deutschland “Urteil birgt Hoffnung für geprellte Anleger” vom 07.02.2003
Infos:
Die schnelle Gründung einer Kapitalgesellschaft
Wer mit einem erworbenen leeren GmbH-/AG-Mantel am Wirtschaftsleben teilnehmen will, muss eine "wirtschaftliche Neugründung" vornehmen, d.h. die Vorschriften über Mindestkapitalausstattung, die Sacheinlagen und die Gründungsprüfung, usw. sind einzuhalten.
Den Geschäftsführer trifft dabei zudem bis zur Eintragung in das Handelsregister die persönliche Handelnden - Haftung.
Dabei ist zu bedenken, dass ja durch die Mantel - Verwendung gerade das oft langwierige Eintragungsverfahren abkürzt und die Gefahren einer persönlichen Haftung durch die Aufnahme des Geschäftsbetriebs reduziert werden sollte.
Als Lösung bietet sich nach wie vor der Erwerb einer sog. Vorratsgesellschaft an, zudem eine Vorrats-GmbH oder Aktiengesellschaft samt Aktien innerhalb 1-2 Tagen zu beschaffen ist und schnell mit beschränkter Haftung einsetzbar ist.
Die Vorratsgesellschaft wird derzeit von der Rechtsprechung anerkannt.